Mietbedingungen
Stand: 28.08.2026
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Film- und Fototechnik zwischen der TomBaMedia UG (haftungsbeschränkt), Jagdhausstraße 14, 76530 Baden-Baden (nachfolgend „Vermieter") und dem Mieter.
Der Verleih richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Mieter bestätigt seine Unternehmereigenschaft bei der Anfrage und weist sie bei der Übergabe nach. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, soweit der Vermieter ihnen schriftlich zustimmt.
2. Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung des Equipments auf dieser Seite ist kein Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Eine über das Formular gesendete Anfrage ist unverbindlich und begründet keinen Vertrag. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Anfrage in Textform bestätigt.
Anfragen sind frühestens für den übernächsten Tag möglich. Die Verfügbarkeit des Equipments wird erst mit der Bestätigung verbindlich.
3. Mietpreise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Ein Miettag umfasst 24 Stunden ab dem vereinbarten Übergabezeitpunkt.
Auf die Nettomiete wird eine Versicherungspauschale von 7 % erhoben. Sie ist Bestandteil jeder Miete und nicht abwählbar; ihr Umfang ergibt sich aus Ziffer 5.
Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Mietzeit ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Kaution
Vor der Übergabe ist eine Kaution zu hinterlegen. Sie beträgt 500 € für Kameras und 150 € für alle übrigen Kategorien. Umfasst eine Miete mehrere Positionen, gilt die höchste anfallende Kaution, nicht deren Summe.
Die Kaution wird nicht verzinst. Der Vermieter darf mit ihr gegen fällige Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen, insbesondere mit Ansprüchen aus Beschädigung, Verlust oder verspäteter Rückgabe. Der verbleibende Betrag wird unverzüglich nach Abschluss der Rückgabe und Prüfung des Equipments erstattet, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
5. Versicherung und Selbstbeteiligung
Über die Versicherungspauschale nach Ziffer 3 besteht Versicherungsschutz für das vermietete Equipment im vereinbarten Mietzeitraum.
Die Selbstbeteiligung beträgt 500 € je Schadensfall. Bis zu dieser Höhe trägt der Mieter den Schaden selbst.
Mit dem wählbaren erweiterten Geräteschutz sinkt die Selbstbeteiligung auf 150 € je Schadensfall. Die wählbare Transportversicherung erstreckt den Schutz zusätzlich auf Schäden, die auf dem Transport zwischen Übergabeort und Einsatzort entstehen.
Nicht versichert sind insbesondere Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, durch unsachgemäße Bedienung, durch Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften sowie Schäden, die auf das Unterlassen zumutbarer Schutzmaßnahmen zurückgehen. Die Zusatzversicherungen ändern an diesen Ausschlüssen nichts; sie wirken ausschließlich auf die Höhe der Selbstbeteiligung beziehungsweise auf den Transportweg.
Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige zu übermitteln. Ohne rechtzeitige Anzeige entfällt der Versicherungsschutz.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet,
- das Equipment sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden,
- es vor Witterung, Feuchtigkeit, Sand, Staub und Diebstahl zu schützen,
- es niemals unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug oder an einem frei zugänglichen Ort zu lassen,
- es nur durch fachkundige Personen bedienen zu lassen,
- keine Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe vorzunehmen.
Die Weitervermietung, Verleihung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt. Eine Verbringung ins Ausland bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust und Diebstahl des Equipments während der gesamten Mietzeit, also ab der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe — soweit der Schaden nicht durch die Versicherung nach Ziffer 5 gedeckt ist. Bei Totalverlust haftet er auf den Wiederbeschaffungswert.
Der Mieter haftet nicht, soweit der Schaden auf einem Mangel beruht, der bereits bei der Übergabe vorlag und im Protokoll nach Ziffer 8 festgehalten ist.
8. Übergabe und Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen werktags nach Vereinbarung am Sitz des Vermieters. Über den Zustand des Equipments wird beidseitig ein Protokoll mit Fotos erstellt, jeweils vor und nach der Miete. Das Protokoll ist maßgeblich für die Beurteilung eines später geltend gemachten Schadens.
Kulanzregel bei der Rückgabe: Wird das Equipment am Tag nach dem letzten Miettag bis 10:00 Uhr zurückgegeben, wird dafür kein zusätzlicher Miettag berechnet.
Das Equipment ist vollständig, gereinigt und im überlassenen Zustand zurückzugeben, einschließlich sämtlichen Zubehörs und der Transportbehältnisse.
9. Verspätete Rückgabe
Wird das Equipment nicht rechtzeitig zurückgegeben, schuldet der Mieter für jeden angefangenen weiteren Tag den vereinbarten Tagessatz. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das gilt insbesondere für Schäden, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass er das Equipment einem Folgemieter nicht rechtzeitig überlassen kann.
10. Rücktritt des Mieters
Sagt der Mieter eine bestätigte Miete ab, gilt:
- bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt: kostenfrei, es fallen keine Gebühren an;
- danach: 50 % des Gesamtbetrags der bestätigten Miete als pauschalierter Schadensersatz.
Maßgeblich ist der Zugang der Absage in Textform beim Vermieter. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet er nur den nachgewiesenen geringeren Betrag.
11. Besondere Pflichten beim Betrieb einer Drohne
Mietet der Mieter ein unbemanntes Luftfahrzeug, gelten zusätzlich folgende Pflichten. Der Mieter
- ist als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registriert und führt seine e-ID mit,
- verfügt über den für die betreffende Kategorie erforderlichen EU-Kompetenznachweis,
- holt sämtliche erforderlichen Flug- und Aufstiegsgenehmigungen selbst ein,
- unterhält die gesetzlich vorgeschriebene Halterhaftpflichtversicherung,
- beachtet die geltenden geografischen Gebiete und Betriebsbeschränkungen.
Der Vermieter prüft diese Voraussetzungen nicht. Verstöße gegen luftrechtliche Vorschriften liegen allein in der Verantwortung des Mieters; er stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
12. Kennzeichnung KI-gestützter Inhalte
Der Vermieter kennzeichnet Inhalte, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz entstanden sind, nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Setzt der Mieter gemietetes Equipment für Produktionen ein, in denen KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte entstehen, obliegen ihm die Kennzeichnungspflichten für diese Inhalte selbst.
13. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Baden-Baden, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt: info@tomba-media.com