Diese Seite ist der Second Layer zur Kennzeichnung am Inhalt selbst. Sie ersetzt das Label nicht — jedes Produktbild trägt es eingebrannt, und über jeder Galerie steht der Hinweis.
Artikel 50 EU-KI-Verordnung
Was an dieser Seite mit KI entstanden ist.
Seit dem 2. August 2026 muss erkennbar sein, wann ein Inhalt von einer KI stammt. Wir halten uns daran — und finden, die Antwort gehört ohnehin auf den Tisch.
Produktabbildungen: 29 KI-verändert
Bei 29 Positionen ist das Gerät fotografiert. Mit KI ersetzt sind nur Hintergrund und Licht — Modell, Form, Beschriftung und Farbe stammen aus dem Foto. Diese Bilder tragen das amtliche EU-Label „AI MODIFIED" fest eingebrannt unten rechts. „AI GENERATED" wäre hier die falsche Auskunft: Das Gerät ist nicht erfunden.
Produktabbildungen: 8 vollständig erzeugt
8 Abbildungen sind vollständig mit einem KI-Bildmodell erzeugt und tragen „AI GENERATED": die Paketbilder, für die es kein einzelnes Gerätefoto gibt, und zwei Einzelpositionen. Sie zeigen die Geräteart, nicht das konkrete Mietgerät. Auch bei den fotografierten Abbildungen gilt: Ausführung, Zustand und Zubehör des Mietgeräts können abweichen.
Produkttexte und Recherche
Beschreibungen und technische Daten sind mit KI-Unterstützung entstanden. Jede technische Angabe steht auf einer öffentlich zugänglichen Quelle — Herstellerseite, Pressemitteilung oder Händler-Datenblatt. Wo sich eine Angabe nicht belegen ließ, steht sie nicht da. Redaktionell geprüft und freigegeben wird von Hand.
Gestaltung und Code
Layout und Quellcode dieser Seite sind mit KI-Werkzeugen gebaut. Artikel 50 erfasst Software nicht — wir sagen es trotzdem, weil es zur Sache gehört.
Redaktionell verantwortlich
Tom Bausemer
TomBaMedia UG (haftungsbeschränkt)
Jagdhausstraße 14, 76530 Baden-Baden
info@tomba-media.com
Ein KI-Entwurf geht bei uns nie ungelesen raus. Wie wir in Produktionen kennzeichnen, was ein
Label bekommt und was nicht, steht auf tomba-media.com/ki-transparenz.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50, geändert durch
Verordnung (EU) 2026/1744. Das Kennzeichnungs-Icon stammt aus Anhang I des Code of Practice
on Transparency of AI-Generated Content und wird von der Europäischen Kommission zur freien
Verwendung bereitgestellt.
Umfang in Zahlen
- Gekennzeichnete Produktbilder
- 37
- Weitere KI-Bilder
- 1
- Studioaufnahme im Kopf der Startseite
- Echte Fotos des Mietgeräts
- 0
- Werden vor einem Livegang ergänzt
Ein vollständiges Protokoll — welches Asset mit welchem Werkzeug entstanden ist, ob eine
Deepfake-Prüfung nötig war, wie gekennzeichnet wurde und wer freigegeben hat — liegt im
Projekt unter docs/KI-Log.md.